Globalisierung im Unterschied zur Internationalisierung

Dies ist ein Teil des Gastartikels von Josef Bordat. (Hier geht es zum Beginn des Textes.)

Bei der Frage, ab wann man zu Recht von Globalisierung sprechen kann, gehen die Meinungen auseinander. Fest steht allenfalls, dass es sich um einen Prozess handelt, von dem man annehmen kann, dass er noch nicht abgeschlossen ist (Dörrenbacher 1999, 22).[1] Wann er jedoch begann, ist umstritten; es wäre aber auch nicht sinnvoll, nach einem konkreten Datum zu suchen, denn nur selten lassen sich epochale Veränderung mit Jahreszahlen belegen. Ob die Ansicht vertreten wird, die Globalisierung sei „das Ergebnis des Zusammenwirkens und der gegenseitigen Verstärkung längerfristiger Prozesse [...] der Neuzeit“ (Osterhammel / Petersson 2003, 16) und als Phänomen eines „modernen Weltsystems“ (Osterhammel / Petersson 2003, 19)[2] globalhistorisch beschreibbar als „,Inkorporation’ [..] externer Gebiete an den Rändern einer fortwährend expandierenden kapitalistischen Weltökonomie“ (Osterhammel / Petersson 2003, 20), deren Beginn am Anfang des 16. Jahrhunderts liegt oder ob konkret äußere Gegebenheiten wie die Entdeckung Amerikas (1492), die Schaffung neuer Verkehrsverbindungen durch die Eröffnung des Suezkanals und die Fertigstellung einer Ost-West-Bahnverbindung in den USA (1869) (Köpf 1998, 10), der neuerliche Schub europäischer Kolonialaktivitäten (um 1880)[3], der Eintritt der USA in die Weltpolitik (1917)[4], die Konferenz von Bretton Woods (1943), die Mondlandung (1969)[5] oder die Überwindung der bipolaren Welt (1989/91) (vgl. dazu Beck 1997, 44) angeführt werden, hängt nicht nur davon ab, welcher Disziplin der Autor des historischen Einordnungsversuchs angehört, sondern auch davon, ob scharf genug zwischen Internationalisierung und Globalisierung unterschieden wird. Bei Ulrich Beck bilden sich die Globalisierungsphänomene schrittweise aus dem Zustand der Internationalisierung heraus. Er postuliert einen siebenstufigen Globalisierungsprozess, bei dem aus der „transnationalen Entzugsmacht“ der Konzerne (1) das „Souveränitäts-Dilemma“ (2) des Territorialstaats folgt, das sich zum „Demokratie-Dilemma“ (3) verschärft, in dem dann „Regieren ohne Regierung“ (4) möglich wird, verbunden mit einer „kosmopolitischen Ethik“ (5), die jedoch nicht den erstrebten Universalismus erreicht, sondern als „Universalismus der Differenz“ oder „Einheit in der Vielfalt“ in Erscheinung tritt und so schließlich die „Dialektik kultureller Globalisierung“ (6) offenbart. Als Lösung schließlich stellt sich Beck ein „Weltbürger-Manifest“ (7) vor: „Weltbürger aller Länder vereinigt euch!“ (1998, 18 f.).
Internationalisierung ist ein altes Phänomen. Von Internationalisierung kann man sprechen, seitdem es Staaten gibt, die miteinander in (Rechts-)Beziehungen stehen, also seit „Mitte des 3. Jahrtausends v. Chr.“ (Ziegler 1994, 15). Die Globalisierung hat sich durch eine neue Dimension der Internationalisierung aus dieser entwickelt, wobei sich das „Neue“ sowohl quantitativ (ein „Mehr“ an Beziehung) als auch qualitativ (eine andere Art von Beziehung) beschreiben lässt. Zur Globalisierung wird Internationalisierung also ab einer bestimmten Reichweite und Intensität der Beziehungen, also dann, wenn es „kaum noch nationale Sachbereiche [gibt], welche nicht in irgendeiner Weise eine Internationalisierung erfahren hätten [...]“ (Saxer 1994, 19 f.). Eine „internationalisierte“ Welt bleibt eine Welt einzelner Nationalstaaten, die miteinander in Kooperationsbeziehungen stehen, jedoch weiterhin die maßgeblichen politischen und wirtschaftlichen Akteure bleiben. Dem liegt das Souveränitätsmodell internationaler Beziehung und des Völkerrechts zugrunde, das den Staat als einziges Völkerrechtssubjekt begreift. Eine „globalisierte“ Welt hingegen ist eine Welt, in der die Kooperationsbeziehungen eine neue Qualität erreicht haben, vor deren Hintergrund nationalstaatliche Politik unzureichend erscheint und in der ein neues System entsteht, das nur durch global governance kontrollierbar ist. Dem liegt das Humanitätsmodell internationaler Beziehung und des Völkerrechts zugrunde, das den einzelnen Menschen als Mitglied der einen Menschheit zum Völkerrechtssubjekt macht.[6]
Ein „Mehr“ an Beziehung gab es in der Tat erstmals nach 1492, als sich die Möglichkeit zur globalen Interaktion de facto ergab. Aber auch die Qualität der Beziehungen änderte sich, zumindest in der theoretischen Betrachtung. Erst 1648 hat die Westfälische Staatenordnung dieser neuen Qualität völkerrechtlich Ausdruck verliehen, doch geschah dies vermittels der Völkerrechtsentwürfe des 16. Jahrhunderts. Das Völkerrecht wird dort vom Verbandsrecht (ius gentium) zum Beziehungsrecht (ius inter gentes) umgedeutet, was v. a. von der Spanischen Schule um Fransisco de Vitoria und von Bartolomé de Las Casas geleistet wurde.
Von daher gibt es Gründe, die „erste Globalisierung“ im Zeitalter der großen Entdeckungen anzusiedeln, in deren Folge erstmals – zumindest theoretisch - nicht nur „internationale“ Verbände sich bildeten – wie etwa das Römische Imperium ein solcher war -, sondern ein Netz globaler politischer und wirtschaftlicher Beziehungen entstand.
Osterhammel / Petersson sehen – in Anlehnung an Wallerstein - im „Aufbau der portugiesischen und spanischen Kolonialreiche seit der Zeit um 1500“ die „Vorgeschichte der Globalisierung“ (2003, 25). Dazu passt Kleinschmidts Rede von der „Globalisierung des Universalismus um 1500“ (1998, 64).
Besonders deutliche Parallelen entwickelt Noam Chomsky in seinem Buch Wirtschaft und Gewalt. Vom Kolonialismus zur neuen Weltordnung, dessen englischer Titel seine Kontinuitätsthese verdeutlicht: Year 501: The Conquest Continues. Eindrucksvoll zieht er eine Linie von 1492 bis 1992 und spricht vom „fünfhundertjährigen Reich“ der Europäer, das sich unvermindert in seiner „brutalen Ungerechtigkeit“ fortsetze, die mit Kolumbus ihren Ausgang nahm (1993, 27 ff.). Die liberalistische Doktrin sei dabei „reine[r] Schwindel [..], mit dem die Schwachen eingeschüchtert wurden und den die Starken nur akzeptierten, wenn er ihnen von Nutzen war“ (1993, 38). Er kommt mit Blick auf die beiden Globalisierungsschübe zu der Feststellung: „So ist es seit jeher gewesen.“ (ebd.). Entscheidend ist dabei, dass Chomsky den Blick auf das ökonomische Moment richtet, das damals wie heute bestimmend für die Tiefe und Breite völkerrechtlicher Beziehungen ist.
Auch Karl Marx legt den Beginn der Globalisierung aus ökonomischen Erwägungen in die Zeit der Entdeckungen und Eroberungen nach 1492, mit der Begründung, dass sich zu diesem Zeitpunkt die ersten kapitalistischen Systeme bildeten. Dabei wird der Zusammenhang von Kolonie und Kapital von Marx deutlich erkannt: „Die Entdeckung der Gold- und Silberländer in Amerika, die Ausrottung, Versklavung und Vergrabung der eingebornen Bevölkerung in die Bergwerke [...] bezeichnen die Morgenröte der kapitalistischen Produktionsära.“ (1969, 694). Und weiter: „Den aufschießenden Manufakturen sicherte die Kolonie Absatzmarkt und eine durch das Marktmonopol potenzierte Akkumulation. Der außerhalb Europa direkt durch Plünderung, Versklavung und Raubbau erbeutete Schatz floss ins Mutterland zurück und verwandelte sich hier in Kapital.“ (1969, 697).
Ökonomisch wird die These von der „ersten Globalisierung“ im 16. Jahrhundert auch gestützt durch das, was Jürgen Habermas für die „zweite Globalisierung“ als charakteristisch betrachtet, den Entkopplungsprozess von Real- und Finanzwirtschaft: „Kein Zweifel besteht schließlich an der beispiellosen Beschleunigung der Kapitalbewegungen auf den elektronisch vernetzen Finanzmärkten und an der Tendenz zur Verselbstständigung von Finanzkreisläufen, die eine von der Realwirtschaft entkoppelte Eigendynamik entfalten.“ (1998, 94 f.). Das Phänomen der „beispiellosen Beschleunigung der Kapitalbewegungen“ trat durch die erheblichen Schulden des habsburgischen Spanien bei den deutschen Banken der Fugger und Welser in der Tat damals schon auf, die „Tendenz zur Verselbstständigung von Finanzkreisläufen, die eine von der Realwirtschaft entkoppelte Eigendynamik entfalten“ ist im Preisverfall des Goldes zu erkennen, das man dennoch immer weiter explorierte, um die Finanzmarktarrangements zu bedienen, während die Realwirtschaft Spaniens immer mehr vernachlässigt wurde.
Peter Sloterdijk sieht in seinem Drei-Phasen-Modell der Globalisierung, in dem er zwischen kosmischer, terrestrischer und elektronischer Globalisierung unterscheidet, in den „Seefahrten der Portugiesen“ – also sogar noch vor 1492 - den Beginn der terrestrischen („ersten“) Globalisierung und in der Vernetzung „beliebig weit auseinanderliegender Rechner“ das Kennzeichen der elektronischen („zweiten“) Globalisierung. Die terrestrische Globalisierung geht ironischerweise mit der vermehrten Nutzung des Wassers für ausgedehnte - letztlich weltumspannende - Reisen einher (Sloterdijk 2005, 68 ff.). Dabei folgte die ökonomische Nutzung geradewegs der nautischen Erringung neuer Möglichkeiten. Sloterdijk schreibt: „Zu den ersten, die aus den magellanisch-delcanoschen Erkenntnissen praktische Folgerungen zu ziehen verstanden, gehörte der junge Monarch Karl V., ab 1516 König von Spanien, seit Mai 1519 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Ihm hatte Pigafetta noch im Herbst 1522 zu Valladolid sein Schiffstagebuch als das geheimste Zeugnis über die neue Weltlage überreicht. Karl deutete die Kunde vom Pazifik und von den übermenschlichen Mühen der Erdumrundung auf der Westroute ganz zutreffend als eine ebenso wunderträchtige wie abschreckende Neuigkeit.“ (2005, 73 f.).
Auch ökonomisch weiß Sloterdijk einen interessanten Verweis auf ein Charakteristikum der „zweiten Globalisierung“ zu liefern: „Nach nur wenigen vergeblichen Versuchen, die Magellanfahrt zu wiederholen, schien es ihm ratsam, den Gedanken an erneute Reise auf der Westroute zu den molukkischen Gewürzinseln fallenzulassen. So verkaufte er im Vertrag von Saragossa 1529 die vorgeschobenen spanischen Ansprüche auf die Molukken an die portugiesische Krone zu einem Preis von 350.000 Dukaten – was sich als ein vorzügliches Geschäft erweisen sollte, nachdem verbesserte Längenmessungen auf der anderen Seite der Erdkugel wenige Jahre danach den Beweis erbrachten, daß die begehrten Gewürzinseln nach dem Erdteilungsvertrag von Tordesillas zwischen Spanien und Portugal aus dem Jahre 1494 ohnedies in die portugiesische Hemisphäre fielen. In diesem interdynastischen Besitzerwechsel von fernen Ländern, von denen offensichtlich weder der Käufer noch der Verkäufer wußten, wo genau sie sich befanden, spiegelt sich deutlich wie kaum in einem anderen Akt aus jener Zeit die spekulative Natur der ursprünglichen Globalisierung wider. Es ist ein wenig lächerlich, wenn die heutige Publizistik in den jüngsten Bewegungen des spekulativen Kapitels den realen Grund des Weltformschocks namens Globalisierung identifizieren will. Das Weltsystem des Kapitalismus etablierte sich vom ersten Moment an unter den ineinander verwobenen Auspizien von Globus und Spekulation.“ (2005, 74). Und weiter: „Von Anfang an verstrickte das ozeanische Abenteuer seine Akteure in einen Wettlauf um verhüllte Chancen auf undurchsichtigen Märkten.“ (2005, 75). In eben jener undurchsichtigen Spekulation der terrestrischen Globalisierung zeigt sich paradigmatisch das Wesen des Welthandels auch in der heutigen, der elektronischen Globalisierung: Man weiß eigentlich nicht, was man handelt, wenn man Optionsscheine auf Aktien eines Unternehmens in Korea kauft, von dem man nicht weiß, ob es existiert und was es produziert. Es zeigt sich dennoch eine quantitative Unterscheidung: Was damals Ausnahme war und sich unter Königen abspielte, ist heute die Regel und kann von jeder und jedem ausgeübt werden. Konsum ist global und virtuell. Also gilt: Von der „ersten“ zur „zweiten Globalisierung“ gelangt die Ökonomie durch Verdichtung des vorhandenen Potentials an globaler Interaktion. Die Schaffung dieses Potentials liegt 500 Jahre zurück. Sloterdijk verweist mit dem Begriff terrestrische Globalisierung in diesem Kontext zurecht auf die Schiffstechnologie und die Seefahrt. Doch der Durchbruch gelang erst mit dem Computer und dem Internet, mit der elektronischen Globalisierung.
Den Zusammenhang zwischen terrestrischer und elektronischer Globalisierung sieht Sloterdijk schließlich auch darin – und hier offenbart sich der Medientheoretiker -, dass die elektronische Globalisierung als Basis der Wiedergutmachung für die Schäden der terrestrischen fungiert, die dadurch angeregt werde, dass die „Erste Welt“ via elektronischer Medien ständig Teil hat am Elend der „Dritten Welt“. Der aufdringlichen Restitutionsforderung, mit der man uns jederzeit aus der Ferne ärgert, kann sich keiner entziehen: Präsenz überwindet Ignoranz.
Dennoch brachte diese „erste Globalisierung“ vor 500 Jahren nur lose Ordnungsprinzipien für die Staaten mit sich, deren Gesellschaften als abgeschlossene, klar abgegrenzte Einheiten auftraten, die zwar in Beziehungen zueinander standen, die aber weder besonders zahlreich, noch besonders intensiv waren.[7] Diese Form des Beziehungssystems ist typisch für das Verhältnis der souveränen europäischen Nationalstaaten zueinander während der letzten fünf Jahrhunderte.
Von der Minimalinteraktion als Ausnahme zum Grundsatz der Nichteinmischung hin zur Maximalverflechtung als Basis größtmöglichen Fortschritts in unserer Zeit der „zweiten Globalisierung“ ist eine weitere quantitative Intensivierung und qualitative Vertiefung der Beziehungen nötig gewesen.
Im Wandel von der singulären Interaktion zu einem Beziehungssystem als komplexes Netzwerk mit extrem hoher Intensität und Geschwindigkeit der Kontakte liegt der quantitativ bestimmte Übergang von der „ersten“ zur „zweiten Globalisierung“. Ein eindrucksvolles Bild ist das „Spinnennetzmodell“ der „Transaktionswelt“, das in den 1970er Jahren John W. Burton prägte, der zur Illustration des immer komplexer werdenden Beziehungsgeflechts vorschlug, eine Weltkarte ohne politische Grenzen zu zeichnen, auf der alle Telefongespräche, alle Reisen und alle Warenströme als Interaktionen aufgetragen sind. Dabei unterliegen die Tauschprozesse einer steten Beschleunigung. Die Geschwindigkeit der Interaktionen hat mit der massenhaften Verbreitung des Personalcomputers ein nicht mehr zu steigerndes Maß erreicht: die Lichtgeschwindigkeit, mit der die elektronischen Transaktionen ablaufen.[8]
Es kommt weiterhin darauf an, dieser Komplexität durch qualitative Veränderungen der Beziehungskultur Stabilität zu verleihen, d. h. rechtliche Rahmenbedingungen, so genannte „Regime“, zur Institutionalisierung und Reglementierung der Beziehungen zu entwickeln. Dies geschieht v. a. seit dem Zweiten Weltkrieg, etwa durch die Konferenz von Bretton Woods (1943) und die sich ihr anschließenden GATT-Verhandlungen und mit der Gründung der Vereinten Nationen (1945).
Nun tritt aber noch ein drittes Moment hinzu, nämlich die wachsende Zahl der Beziehungsregeln, durch die jene Souveränität des Nationalstaats auf Institute der Weltgemeinschaft übertragen wird. Dieses Moment betrifft die Quantität zweiter Ordnung, ein „Mehr“ an Beziehungsregelung, ein „Mehr“ an neuer Qualität. Diese Tendenz ist seit 1991 zu erkennen, v. a. in der Weltwirtschaft. Hier sorgt die WTO für ein globales Regime der permanenten selbstindizierten Beziehungskontrolle, ein wirkliches Novum in der Geschichte. Unverkennbar hat eine „neue Etappe“ (von Weizsäcker 1999, 47) der Globalisierung begonnen, die von gestiegener Quantität neuer Qualität geprägt ist.
Das Völkerrecht der Globalisierung ist eines, das sich an der Vermehrung und Vertiefung globaler Beziehungen orientiert. Aus der Globalisierung folgt der Rechtsrahmen, nicht umgekehrt. Regime wie die WTO entstehen, weil sie gebraucht werden. Andererseits protegieren die Regime eine bestimmte Form von Globalisierung, indem sie bestimmte Handlungsweisen favorisieren und andere sanktionieren.
Darin liegt die Ambivalenz der Globalisierungsspielregeln: Einerseits wird die Welt durch sie „kleiner“, wie Marshall McLuhans Bild des „global village“[9] deutlich macht, andererseits wird sie „größer“, erscheint „vermehrt“ und „unübersichtlicher“ als je zuvor. Alte Grenzen werden durch das Beziehungsmanagement abgebaut, aber gleichzeitig werden neue geschaffen. So kann bis hierhin festgehalten werden, dass das Phänomen Globalisierung ein durch Regelwerk verstärkter und vertiefter Prozess ist, der – wie ich eingangs sagte - noch nicht abgeschlossen ist und bei dem es nun darauf ankommt, die „Qualität der neuen Qualität“ zu steigern, also Beziehungen nicht nur zu mehren, sondern zu stärken und zu vertiefen.
Gerade in der Verstärkung und Vertiefung zeigt sich schließlich die Parallele der “zweiten Globalisierung” heute zur “ersten Globalisierung” in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, oder wie es Ulrich Beck zusammenfasst: “Was sich vor unseren Augen abspielt, ist sehr wohl vergleichbar mit der Entdeckung Amerikas. Unter den Segeln der Weiter-so-Modernisierung sind wir nach “Indien” aufgebrochen und in der Einen Welt(-Gesellschaft) mit ihrer noch unvertrauten, unerforschten, ‘entterritorialisierten’ sozialräumlichen Ordnung gelandet - mit ihren neuartigen transnationalen Machtspielen, Lebensformen, Lebensstilen, Kulturlandschaften, Managementeliten, Gegensätzen von lokalisierter Armut und globalisiertem Reichtum, grenzübergreifenden sozialen Bewegungen sowie Regierungsmöglichkeiten jenseits des Nationalstaates.” (Beck, auf http://viadrina.euv-frankfurt-o.de/~sk/SS99/global/zitate.html). Für diese neue Ordnung, von der Beck spricht, gibt es unterschiedliche Ordnungsoptionen, von denen ich zwei - den Globalismus und den Planetarismus - gegenüberstellen möchte.

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